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Allgemeine Geschäftsbedingungen Vetrox® in NRW, Krefeld

1. Grundlagen

Vetrox®in NRW ist ein professioneller Glas-Oberflächen-Instandstellungsservice. Diese Dienstleistung wird mit Produkten der Marke VETROX erbracht. Scheiben- und Oberflächeninstandstellung bedeutet die Beseitigung von bestehenden Schäden, wie Kratzern, Verätzungen, Verkalkungen, etc. auf Glasoberflächen.

2. Arbeitsweise

2.1 Vorgehen

Vetrox®in NRW benötigt für die sachgerechte Durchführung der Arbeiten im Freien während mindestens 5-8 Stunden im Tagesverlauf eine Mindesttemperatur von 5°C und genügend natürliches Licht um die Arbeiten erfolgreich durchführen zu können. Verbindliche Durchführungstermine kann Vetrox®in NRW daher nicht eingehen und muss sich auf Terminangaben, die einen Durchführungszeitraum beinhalten, beschränken.

2.2 Schleif-/Polier-Service

Schäden an Scheiben werden mittels Schleifen unter Beizug von mechanischen und flüssigen Hilfsmitteln beseitigt. Es wird nur die technisch notwendige Materialdicke abgetragen. Der Auftraggeber muss vor Aufnahme der Arbeiten empfindliche Materialien, wie Verputze, spezielle Böden, etc., die feuchtigkeits- und verschmutzungsempfindlich sind, deklarieren; sie werden entsprechend geschätzt.

2.3 Glassanierung

Es können nur Schäden behoben werden, bei denen eine Restglasdicke belassen werden kann, welche die notwendigen Eigenschaften des Glases nicht beeinträchtigt.

2.4 Sichtbarkeit

Schleifarbeiten an Scheiben führen zu Veränderungen in der Glasoberfläche. Je nach Sichtwinkel und Lichteinstrahlung kann die bearbeitete Stelle als solche erkannt werden. In der Regel ist aber die Verzerrung im Glas für den Normalbetrachter nicht sichtbar oder störend und entspricht den Beurteilungskriterien der Glasnorm 01 für nicht gestörte Durchsicht.

2.5 Diverses

Vetrox®in NRW behält sich vor, Arbeiten nicht anzunehmen und auszuführen, wenn diese fachlich oder technisch nicht realisierbar sind.  Vertraulichkeit von Kundendaten.

Alle Mitarbeiter von  Vetrox®in NRW sind an das Betriebsgeheimnis gebunden und dürfen weder bezüglich Arbeitsweise, Anwendungen und im Zusammenhang mit Kundenarbeiten erfahrene Daten von Kunden irgendwelche Auskünfte geben.

3. Leistungsangebot von Vetrox®in NRW

3.1 Offertstellung

Die Offertstellung ist in der Regel kostenfrei. Die vom Auftraggeber unterzeichnete Kopie der Offerte gilt als Auftrag. Mit dem unterzeichneten Auftrag dokumentiert der Auftraggeber gleichzeitig, dass er den Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Offerte und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst gelesen und akzeptiert hat. Kostenpflichtig sind Offertstellungen, welche ganze Überbauungen betreffen oder zu Zwecken von Gutachten für Gerichte, Versicherungen und anderen erstellt oder ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

3.2 Ausführung der Arbeiten

Alle Arbeiten werden durch Mitarbeiter ausgeführt, die durch die VETROX AG ausgebildet und zertifiziert wurden. Nur mit dieser Ausbildung dürfen sie sich "Glas-Fachmann VETROX" nennen.

3.3 Verrechnung

Bei Aufträgen ab € 3'000.- können Abschlagszahlungen verlangt werden. Die restlichen Zahlungen erfolgen nach Projektfortschritt. Die Schlussrechnung erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten. Die Zahlungsfrist für die Abschlusszahlung beträgt 10 Tage netto. In der Regel sind die offerierten Kosten durch Vetrox®in NRW garantiert. Entstehen während der Instandstellung Mehrkosten, die nicht voraussehbar sind, übernimmt der Kunde die Mehrkosten. Er ist sofort über den Grund und den Umfang dieser Mehraufwendungen zu informieren.

3.4 Beendigung der Arbeiten

Nach Beendigung der Arbeiten werden die ausgeführten Arbeiten (gem. Offerte) verrechnet. Der Auftraggeber kann auf Wunsch die vom Techniker ausgefüllten Arbeitrapporte verlangen. Der Glastechniker hat die Kompetenz, die Arbeit einzustellen, wenn er feststellt, dass ein Glasbruch wahrscheinlich oder kein befriedigendes Resultat der Sanierung möglich ist.

3.5 Haftung von Vetrox®in NRW

Vetrox®in NRW haftet für eine fachgerechte Arbeitsausführung. Entspricht die Scheibe nach der Ausführung der Arbeiten nicht der Glasnorm 01 oder geht die zu sanierende Scheibe zu Bruch, werden keine Aufwendungen für die an dieser Scheibe geleisteten Arbeiten berechnet. Bei beschädigten Scheiben, welche Vetrox®in NRW instand stellt, können Spannungen oder Schwachstellen vorhanden sein, die Scheibe kann zu Bruch gehen und muss ersetzt werden. In diesem Falle ist als Alternative zur Instandstellung durch Vetrox®in NRW nur ein Ersatz der Scheibe möglich. Der Ersatz einer von Vetrox®in NRW bearbeiteten Scheibe, die während der Arbeiten zu Bruch geht, trägt der Kunde. Solche Fälle treten äußerst selten ein und sind auf eine bereits vorher vorhandene Verletzung der Scheibe zurückzuführen.

4. Preise

Die Preise entsprechen den offerierten Beträgen (siehe auch Ziff. 3.3). Regiearbeiten, Fahrt- und andere Kosten, welche nicht die direkten Arbeiten an der Scheibe umfassen, werden separat verrechnet. Sie sind in der Offerte aufgeführt. Steighilfen, wie Krane, Lifte, Gerüste, Abdeckungen, usw. sind bauseitig zu stellen oder werden separat offeriert (siehe Ziff. 2.2). Sämtliche offerierten Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.

5. Pflichten von Vetrox®in NRW

Vetrox®in NRW garantiert für eine qualitativ hoch stehende Ausführung der Arbeit. Beachten Sie dazu auch Ziff. 2 ff.

6. Schlussbestimmungen

Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen Mit der Auftragserteilung, resp. -bestätigung anerkennt der Auftraggeber diese Geschätsbedingungen. Sie sind auf den entsprechenden Unterlagen ausdrücklich als Beilage erwähnt. Die Dienstleistungen von Vetrox®in NRW unterstehen Deutschem Recht. Der Gerichtsstand für allfällige gerichtliche Auseinandersetzungen ist der Sitz der Vetrox®in NRW.