Allgemeine Geschäftsbedingungen Vetrox® in NRW, Krefeld
1. Grundlagen
Vetrox®in NRW ist ein professioneller Glas-Oberflächen-Instandstellungsservice. Diese Dienstleistung wird mit Produkten der Marke VETROX erbracht. Scheiben- und Oberflächeninstandstellung bedeutet die Beseitigung von bestehenden Schäden, wie Kratzern, Verätzungen, Verkalkungen, etc. auf Glasoberflächen.
2. Arbeitsweise
2.1 Vorgehen
Vetrox®in NRW benötigt für die sachgerechte Durchführung der Arbeiten im Freien während mindestens 5-8 Stunden im Tagesverlauf eine Mindesttemperatur von 5°C und genügend natürliches Licht um die Arbeiten erfolgreich durchführen zu können. Verbindliche Durchführungstermine kann Vetrox®in NRW daher nicht eingehen und muss sich auf Terminangaben, die einen Durchführungszeitraum beinhalten, beschränken.
2.2 Schleif-/Polier-Service
Schäden an Scheiben werden mittels Schleifen unter Beizug von mechanischen und flüssigen Hilfsmitteln beseitigt. Es wird nur die technisch notwendige Materialdicke abgetragen. Der Auftraggeber muss vor Aufnahme der Arbeiten empfindliche Materialien, wie Verputze, spezielle Böden, etc., die feuchtigkeits- und verschmutzungsempfindlich sind, deklarieren; sie werden entsprechend geschützt.
2.3 Glassanierung
Es können nur Schäden behoben werden, bei denen eine Restglasdicke belassen werden kann, welche die notwendigen Eigenschaften des Glases nicht beeinträchtigt.
2.4 Sichtbarkeit
Schleifarbeiten an Scheiben führen zu Veränderungen in der Glasoberfläche. Je nach Sichtwinkel und Lichteinstrahlung kann die bearbeitete Stelle als solche erkannt werden. In der Regel ist aber die Verzerrung im Glas für den Normalbetrachter nicht sichtbar oder störend und entspricht den Beurteilungskriterien der Glasnorm 01 für nicht gestörte Durchsicht.
2.5 Diverses
2.6 Vertraulichkeit von Kundendaten.
Alle Mitarbeiter von Vetrox®in NRW sind an das Betriebsgeheimnis gebunden und dürfen weder bezüglich Arbeitsweise, Anwendungen und im Zusammenhang mit Kundenarbeiten erfahrene Daten von Kunden irgendwelche Auskünfte geben.
3. Leistungsangebot von Vetrox®in NRW
3.1 Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge sind in der Regel kostenfrei. Die vom Auftraggeber unterzeichnete Kopie der erstellten Angebotes gilt als Auftrag. Mit dem unterzeichneten Auftrag dokumentiert der Auftraggeber gleichzeitig, dass er den Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Offerte und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst gelesen und akzeptiert hat. Kostenpflichtig sind Kostenvoranschläge, welche ganze Überbauungen betreffen oder zu Zwecken von Gutachten für Gerichte, Versicherungen und anderen erstellt oder ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
3.2 Ausführung der Arbeiten
Alle Arbeiten werden durch Mitarbeiter ausgeführt, die durch die VETROX AG ausgebildet und zertifiziert wurden. Nur mit dieser Ausbildung dürfen sie sich "Glas-Fachmann VETROX" nennen.
3.3 Verrechnung
Bei Aufträgen ab € 3'000.- können Abschlagszahlungen verlangt werden. Die restlichen Zahlungen erfolgen nach Projektfortschritt. Die Schlussrechnung erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten. Die Zahlungsfrist für die Abschlusszahlung beträgt 10 Tage netto. Entstehen während der Instandstellung Mehrkosten, die nicht voraussehbar sind, übernimmt der Kunde die Mehrkosten. Er ist sofort über den Grund und den Umfang dieser Mehraufwendungen zu informieren.
3.4 Beendigung der Arbeiten
Nach Beendigung der Arbeiten werden die ausgeführten Arbeiten gemäß dem Kostenvoranschlag verrechnet. Der Auftraggeber kann auf Wunsch die vom Techniker ausgefüllten Arbeitsnachweise verlangen. Der Glastechniker hat die Befugnis, die Arbeit einzustellen, wenn er feststellt, dass ein Glasbruch wahrscheinlich oder kein befriedigendes Resultat der Sanierung möglich ist.
3.5 Haftung von Vetrox®in NRW
Vetrox®in NRW haftet für eine fachgerechte Arbeitsausführung. Entspricht die Scheibe nach der Ausführung der Arbeiten nicht der Glasnorm 01 oder geht die zu sanierende Scheibe zu Bruch, werden keine Aufwendungen für die an dieser Scheibe geleisteten Arbeiten berechnet. Bei beschädigten Scheiben, welche Vetrox®in NRW instand stellt, können Spannungen oder Schwachstellen vorhanden sein, die Scheibe kann zu Bruch gehen und muss ersetzt werden. In diesem Falle ist als Alternative zur Instandstellung durch Vetrox®in NRW nur ein Ersatz der Scheibe möglich. Der Ersatz einer von Vetrox®in NRW bearbeiteten Scheibe, die während der Arbeiten zu Bruch geht, trägt der Kunde. Solche Fälle treten äußerst selten ein und sind auf eine bereits vorher vorhandene Verletzung der Scheibe zurückzuführen.
4. Preise
Die Preise entsprechen den offerierten Beträgen (siehe auch Ziff. 3.3). Regiearbeiten, Fahrt- und andere Kosten, welche nicht die direkten Arbeiten an der Scheibe umfassen, werden separat verrechnet. Sie sind auf dem Kostenvoranschlag aufgeführt. Steighilfen, wie Krane, Lifte, Gerüste, Abdeckungen, usw. sind bauseitig zu stellen oder werden separat berechnet. Sämtliche errechnete Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
5. Pflichten von Vetrox®in NRW
Vetrox®in NRW garantiert für eine qualitativ hoch stehende Ausführung der Arbeit. Beachten Sie dazu auch Ziff. 2 ff.
6. Schlussbestimmungen / Anerkennung der Geschäftsbedingungen
Mit der Auftragserteilung, bzw. -bestätigung anerkennt der Auftraggeber diese Geschätsbedingungen. Sie sind auf den entsprechenden Unterlagen ausdrücklich und explizit im Anhang erwähnt. Die Dienstleistungen von Vetrox®in NRW unterstehen Deutschem Recht. Der Gerichtsstand für allfällige gerichtliche Auseinandersetzungen ist der Sitz der Vetrox®in NRW.
